Pflegeberatung
Von Anfang an gut beraten
Manchmal kann es etwas kompliziert sein, die geeigneten Möglichkeiten der Hilfe und Versorgung für sich zu finden.
Deshalb möchten wir Ihnen beratend zur Seite stehen. Im persönlichen Gespräch mit unseren Pflegeberatern können Fragen und Sorgen besprochen werden
Sie vertrauen uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse an und wir beraten Sie zu den passenden Ansprüchen an Ihre Pflegekasse. In unserem vielfältigen Angebot finden wir auch das Richtige für Sie.
Guter Rat ist außerdem nicht teuer: Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Beratung. Mittlerweile haben Pflegebedürftige schon ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Beratungsbesuch im eigenen Zuhause. Es kann zusätzlich die Teilnahme an Pflegekursen für Angehörige und Ehrenamtliche beantragt werden.
Fachgerechte Beratung durch unsere Pflegeberater
Unsere geschulten Pflegeberater beraten Sie ganz nach Ihrem individuellem Hilfebedarf und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, wie zum Beispiel der Beantragung eines Pflegegrades oder der Organisation einer Haushaltshilfe.
Jeder, der Fragen rund um die Pflege oder zu den Neuerungen durch die Pflegestärkungsgesetze hat, kann telefonisch Kontakt zur Sozialstation in der Nähe aufnehmen. Bei Bedarf komm ein Pflegeberater auch in die Häuslichkeit und bringt das notwendige Informationsmaterial mit.
Die Beratung ist auch für Sach- und Kombinationsleistungsempfänger möglich. Nehmen Sie dazu gern Kontakt zu unseren Pflegeberatern der Sozialstation in Ihrer Nähe auf.
Beratungsbesuche
Pflegebedürftige, die lediglich Geldleistungen, das sogenannte Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen für sie kostenfreien Pflegeeinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.
Wir sind ein anerkannter Pflegedienst, führen diese Pflegeeinsätze durch und stehen Ihnen gern dafür zur Verfügung.
Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungsbesuch obligatorisch und findet halbjährlich statt. Mit Pflegegrad 4 und 5 sind die Beratungsbesuche in vierteljährlichen Abständen verpflichtend. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse.
Für Personen mit Pflegegrad 1 sind die Beratungseinsätze zwar nicht verpflichtend, können aber freiwillg bis zu zwei mal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Die wichtigsten Informationen zu den Leistungen der Pflegekassen ab 2017 haben wir hier für Sie im Überblick:
"Wir sind jederzeit für Sie da!"
Ihre Diakonie Pflegedienst gGmbH in Vorpommern